Leistungen
- Erweitere Prüfung nach § 53 HGrG
- Prüfung von Verschmelzungen und Spaltungen nach UmwG
- Verwendungsnachweisprüfungen für verschiedene Zuwendungsgeber
- Prüfung von Sacheinlagen und Kapitalmaßnahmen
- Gründungsprüfungen nach §§ 33 ff. AktG
- Prüfungen nach der MaBV
Wirtschaftsprüfung | Sonderprüfungen
Mehr Einblick. Mehr Steuerung. Mehr Vertrauen.
Erweiterte Prüfung nach § 53 HGrG - Kommunales Vertrauen beginnt mit kommunaler Transparenz.
Öffentliche Unternehmen stehen unter besonderer Beobachtung — von Gesellschaftern, Aufsichtsgremien und der Öffentlichkeit. Die Prüfung nach § 53 HGrG schafft die Transparenz, die Sie brauchen: Eine erweiterte Jahresabschlussprüfung, die weit über die handelsrechtlichen Pflichtprüfungen hinausgeht.
Prüfung von Verschmelzungen und Spaltungen nach UmwG
Wir begleiten Umwandlungsvorgänge aller Art und beurteilen die gesetzlich geforderten Nachweise nach dem Umwandlungsgesetz.
Verwendungsnachweisprüfungen für verschiedene Zuwendungsgeber
Für den Nachweis der korrekten Mittelverwendung prüfen wir für öffentliche und privatrechtliche Zuwendungsgeber von Fördermitteln die förderkonforme Mittelverwendung und erstellen einen prüffähigen Verwendungsnachweis gemäß den Anforderungen der Zuwendungsgeber.
Prüfung von Sacheinlagen und Kapitalmaßnahmen
Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen beurteilen wir die Angemessenheit der Bewertung des eingebrachten Vermögens und der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Gründungsprüfungen nach §§ 33 ff. AktG – wir prüfen bei der Gründung von Aktiengesellschaften die Ordnungsmäßigkeit des Gründungsvorgangs sowie die Werthaltigkeit von Sacheinlagen und erstatten den gesetzlich vorgeschriebenen Gründungsprüfungsbericht.
Leistungsportfolio
Weitere Menüpunkte im Bereich Wirtschaftsprüfung
Mehr als ein Testat. – Es ist ein Qualitätsversprechen.
Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens — gegenüber Banken, Investoren, Geschäftspartnern und dem Finanzamt. Eine sorgfältige, unabhängige Abschlussprüfung ist deshalb kein formaler Akt, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil.
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Konzernabschlußprüfung
Ein Konzernabschluss vereint die wirtschaftliche Realität eines gesamten Unternehmensverbunds — mit all seinen Verflechtungen, Abhängigkeiten und Besonderheiten.
Seine Prüfung verlangt mehr als fachliche Routine: Sie verlangt tiefes Verständnis komplexer Konsolidierungsstrukturen, internationale Rechnungslegungskenntnisse und einen Prüfer, dem Investoren, Banken und Aufsichtsgremien vorbehaltlos vertrauen.
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Externe Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a WPO dienen der Beurteilung, ob das Qualitätssicherungssystem einer WP-Praxis den berufsrechtlichen Anforderungen entspricht. Geprüft werden Angemessenheit, Wirksamkeit und praktische Umsetzung der eingerichteten Maßnahmen. Der Prüfungsansatz ist risikoorientiert, praxisnah und auf die jeweilige Kanzlei zugeschnitten. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und konkrete Hinweise zur weiteren Qualitätsverbesserung zu geben.
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Unternehmensbewertungen
Wenn sich Strukturen ändern, zählt jede Zahl. Beim geplanten Gesellschafterwechsel, Generationenwechsel oder geplanten Verkauf liefert eine fundierte Unternehmensbewertung die Basis für klare Entscheidungen.
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