Prüfen heisst verstehen.

Die Jahresabschlussprüfung auf gesetzlicher oder freiwilliger Basis ist eine unserer Kernkompetenzen. Diese und alle weiteren Leistungen wie z.B. Sonderprüfungen, Gutachten oder MaBV-Prüfberichte stellen wir Ihnen hier in der Übersicht vor. Für jede unserer Prüfungen bildet ein Prinzip immer die Basis: profundes Verständnis für das Geschäft und die Branche des Mandanten.

Im Rahmen einer Prüfung ergibt sich so für Sie auch automatisch ein Gewinn an wertvollen Kenntnissen zu Ihrem Unternehmen. In enger Abstimmung und laufender Koordination helfen wir unseren Mandanten außerdem, Risiken früh zu erkennen und Lösungsvorschläge zeitig umzusetzen.

Und: Wir beherzigen auch für uns selbst, was wir Ihnen versprechen. So haben wir unsere Expertise mit Erfolg der Qualitätskontrollprüfung nach § 57a WPO (peer review) unterzogen – und führen auch bei unseren Berufskollegen entsprechende Prüfungen durch.


MABV & Gutachten

MaBV Prüfberichte

Seit Januar 2013 besteht nach § 34f Gewerbeordnung für die Vermittler von Finanzanlagen neue Regeln zur Berufsausübung. In diesem Zusammenhang trat auch die so genannte Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft. Und hier ergibt sich aus § 24 FinVermV die Prüfpflicht. Konkret soll damit durch die jährliche sowie anlassbezogene Vorlage von Prüfungsberichten bei der zuständigen Erlaubnisbehörde die laufende Aufsicht über die Einhaltung der Verhaltenspflichten durch den Finanzanlagenvermittler sichergestellt werden.

Gutachtertätigkeiten

Mit Bezug auf unseren Berufseid können wir auch als Sachverständige in Fragen der wirtschaftlichen Betriebsführung auftreten. In diesem Sinne übernehmen wir Aufträge als Gutachter in Schiedsverfahren. Zum Beispiel bei der Bewertung von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen oder zur Festlegung angemessener Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter.

Peer Review

Mit unserer Qualifizierung durch die Qualitätskontrollprüfung nach § 57a WPO (peer review) führen wir auch bei anderen WP-Gesellschaften entsprechende Prüfungen durch.

Peer Review / Qualitätskontrolle

  • Die Qualitätskontrolle bezieht sich
    hierbei vor allem auf folgende Bereiche:

    Überprüfung der allgemeinen Regelungen in der
    Wirtschaftsprüferpraxis zur Einhaltung der
    Qualitätsanforderungen
  • Überprüfung der Regelungen zur
    Auftragsabwicklung
  • Regelungen zur Nachschau